Lotto Berlin
Artikelübersicht:
Lotto Berlin
- Bearbeitungsgebühren und Annahmeschluss
- So erhalten Sie Ihren Gewinn ausgezahlt
- Lotto Berlin und die Kundenkarte
Das Unternehmen Lotto Berlin hat es sich im Bundesland zur Aufgabe gemacht, sowohl Glücksspiele als auch klassische Lotterien zu betreuen und durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden den Menschen in Berlin verschiedene Lotterie- und Glücksspielvarianten angeboten, die unter anderem 6aus49, jedoch auch weitere Arten, wie beispielsweise das Spiel 77, Super6, Keno, plus 5, Toto, die Glücksspirale, die Oddset-Sportwetten, Rubbellose und den EuroJackpot beinhalten.
Auch im Bundesland Berlin dürfen nur Menschen Lotto spielen, die volljährig sind. Dieser Umstand resultiert unter anderem unter dem Willen, dem Auftreten einer Spielsucht entgegenzuwirken und die Suchtprävention weiter zu unterstützen.
Insgesamt sind im Rahmen des Lotto- und Glücksspielangebots in Berlin circa 170 Mitarbeiter im Einsatz. Diese sind sowohl mit technischen als auch mit organisatorischen Aufgaben betreut. Wer in Berlin Lotto spielen möchte, muss in der Regel nicht lange nach einer Anlaufstelle suchen. Immerhin verfügt das Bundesland über 1.000 Annahmestellen. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Option, selbstverständlich auch online spielen zu können. So kommen jeden Monat circa drei Millionen Spielaufträge zustande.
Bearbeitungsgebühren und Annahmeschluss
In Berlin zahlen Sie je Tippschein eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 Euro, wenn Sie sich dazu entscheiden „offline“ zu spielen und eine Annahmestelle aufzusuchen. Online liegt die entsprechende Gebühr dann nur noch bei 0,20 Euro.
Generell gilt zudem auch, dass Sie sich an die vorgegebenen Annahmeschluss-Daten halten müssen, damit Ihre Ziehung auch genau dann berücksichtigt wird, wenn Sie es wünschen. Hier gilt:
- für die Ziehung am Mittwoch müssen Sie Ihren Tippschein um 18 Uhr
- für die Ziehung am Samstag müssen Sie Ihren Tippschein um 19 Uhr
- für die Ziehung zum EuroJackpot müssen Sie Ihren Tippschein um 18.45 Uhr
abgegeben haben.
So erhalten Sie Ihren Gewinn ausgezahlt
Wer seinen Anspruch auf Gewinn in Berlin geltend machen möchte, muss dies innerhalb von 13 Wochen erledigt haben. Beachten Sie in diesem Zusammenhang unbedingt, dass Sie die Spielquittung vorlegen können müssen. Wird die Frist nicht eingehalten, verfällt auch Ihr Gewinn.
Bei einem Gewinn bis zu 500 Euro können Sie sich direkt an eine der Lotto-Annahmestellen im Bundesland wenden. Den Betrag erhalten Sie dann vor Ort ausgezahlt. Beträge, die höher sind, laufen dann über die so genannte „Zentralgewinnanforderung“ und müssen schriftlich angefordert werden. Eine Auszahlung erfolgt im letztgenannten Fall dann auf der Basis einer klassischen Überweisung.
Hier zeigen sich jedoch auch die Vorteile, des Online Lottospiels. Hier brauchen Sie weder Spielquittung noch Fristen zu beachten. Die Gewinne werden Ihnen stattdessen automatisch ausgezahlt. Außerdem sind -wie oben bereits erwähnt- die Bearbeitungsgebühren geringer als beim Gang zur Annahmestelle.
Lotto Berlin und die Kundenkarte
Schon seit dem Jahr 2008 bietet Lotto Berlin seinen Kunden die Option auf eine kostenlose Kundenkarte. Diese ist mit Hinblick auf Spiele wie Keno, Toto und die Oddset Wetten ohnehin nicht mehr optional, sondern muss im Zusammenhang mit diesen Spielarten ohnehin in Anspruch genommen werden.
Den Kunden wird hier eine Spieler- und eine Lotto-Karte angeboten. Mit Hilfe einer so genannten „Gewinnabsicherung“ kann sichergestellt werden, dass kein Dritter Ihren Gewinnanspruch für sich geltend machen kann. Die Kundenkarten können jedoch noch mehr. Immerhin werden Gewinne ab einem Betrag von 500 Euro automatisch ausgezahlt, sofern Sie im Besitz einer solchen Kundenkarte sind. Auch dann, wenn Sie vergessen sollten, Ihren kleineren Gewinn (unter 500 Euro) abzuholen, wird er Ihnen nach einer Frist von zehn Wochen unbar auf Ihr Konto überwiesen. Im letztgenannten Fall wird eine Servicegebühr von 0,75 Euro fällig.
Sollten Sie einen wirklich hohen Gewinn ab 100.000 Euro verbuchen können oder es geschafft haben, sich einen Zusatzgewinn zu sichern, erhalten Sie als Besitzer der Karten eine schriftliche Benachrichtigung.