Steuern auf Lottogewinne2019-08-16T08:20:16+02:00

Steuern auf Lottogewinne – Muss man einen Lottogewinn eigentlich versteuern?

    Artikelübersicht:
    Lottogewinn Steuern

  1. Wieso man vom Lottogewinn keine Steuern zahlen muss
    1. Lottogewinn und Sozialleistungen
    2. Lottogewinn und jetzt?
  2. Ausnahmen bei ausländischen Lotterien
Nach den unzähligen Jahren, in denen in Deutschland Lotto gespielt wird, ist eine Frage immer noch nicht zur Gänze geklärt: Muss man einen Lottogewinn versteuern? Immer wieder fragen sich glückliche Lottogewinner/ -innen, ob sie von ihrem Gewinn nun auch Steuern abgeben müssen. Auch wenn es immer heißt, dass der Lottogewinn steuerfrei wäre, sind sich die Menschen selten einig darüber, ob dies auch der Wahrheit entspräche. „Steuerfrei“ ist zwar nicht der richtige Ausdruck, aber fest steht, dass von dem Gewinn nichts abgegeben werden muss.

Wieso man vom Lottogewinn keine Steuern zahlen muss

Nach dem glücklichen Lottogewinn erhalten Sie die Gewinne ohne Abzug und direkt auf Ihr Konto überwiesen. Entsprechend den angegebenen Quoten beim Lottoanbieter fließt das komplette Geld auf Ihr Konto. Dabei gibt es keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Lotterien. Somit greift die Steuerfreiheit auch bei internationalen Lotterien, wie den Europa-Lotterien, Eurojackpot und EuroMillions. Selbst bei einem Gewinn der globalen Lotterien müssen Sie in Deutschland dafür keine Steuern entrichten. Der Grund dafür ist, dass Spielgewinne bei der Einkommenssteuer keiner Art von Einkünften zugeordnet werden. Sollten Sie also für einen Lottogewinn Steuern zahlen, liegt ein klarer Fehler vor! Aus steuerrechtlicher Sicht sind diese nämlich nicht steuerbar, da sie keiner Einkommensart (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG) zugeordnet werden. Lottogewinne fallen unter keine der dort aufgeführten Kategorien. Dies beinhaltet selbstverständlich auch Gewinne aus Sonderangeboten oder Gratis Tipps, die immer wieder angeboten werden und für viele Lottospieler dementsprechend schon zum Standard gehören.

Lottogewinn und Sozialleistungen

Selbst wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen wie ALG I oder ALG II sind, müssen Sie keine Steuern auf Ihren Gewinn entrichten. Wichtig ist es lediglich, den Gewinn bei der Agentur für Arbeit als „einmalige Einnahme“ zu melden. Dies könnte allerdings zur Folge haben, dass die Zahlungen der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters je nach Gewinnhöhe gekürzt oder komplett gestrichen werden können.

Lottogewinn und jetzt?

Seit 1996 ist durch das Bundesverfassungsgericht die Vermögenssteuer für verfassungswidrig erklärt worden und wurde entsprechend abgeschafft. Die Tatsache eines Lottogewinns zieht demnach keine Steuern nach sich. Allerdings könnten spätestens nach der Buchung bei Ihrer Bank Steuern fällig werden. Seit dem Jahr 2009 erheben Banken, die von der Verzinsung profitieren wollen, sogenannte „Abgeltungssteuern“ in Höhe von 25% auf alle Zinserträge, die über den Freibetrag von 801 Euro hinausgehen. Beispiel: Bei einem Gewinn von 10 Millionen Euro und einer Verzinsung von 4%, würden Sie Zinserträge von 400.000 Euro pro Jahr erhalten. Da dieser Betrag deutlich über den Freibeträgen liegt, greift hier die Abgeltungssteuer, die nach Abzug dann noch 294.500 Euro an Zinsen auf dem eigenen Konto zurücklässt.

Ausnahmen bei ausländischen Lotterien

Bei ausländischen Lotterien kann es allerdings passieren, dass Sie schnell satte Steuern zahlen müssen, da das jeweilige Land über Lotterie- und Glücksspielsteuern entscheidet, auch wenn in Deutschland keine Steuern fällig wären. Die so genannten „Mehrländer-Lotterien“, wie der Eurojackpot bilden hierbei die Ausnahme, denn hier werden auch bei einer Teilnahme aus Deutschland keine Steuern auf den Gewinn erhoben.